Erstgespräch und Setting
Eine Einheit (Einzel) dauert 50 Minuten.
Üblicherweise ist die Frequenz 1x pro Woche. Unseren persönlichen Rahmen legen wir aber gemeinsam in einem Erstgespräch fest.
Dieses Erstgespräch ist bereits eine vollwertige Einheit, was Dauer als auch Kosten anbelangt und dient dem gegenseitigem Kennenlernen.
Darin haben sämtliche Fragen, Sorgen und Vorbehalte Platz, die wir gemeinsam zu klären versuchen.
Haben Sie Verständnis, dass bei Verspätungen die Stunde nicht verlängert werden kann. Bitte kommen Sie daher pünktlich.
Kosten und Absageregelung
Eine Einheit (Einzel) kostet € 110,-
Eine Teilrefundierung mit den staatlichen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.
Bei privaten Zusatzversicherungen ist eine Kostenübernahme, je nach Vertrag, möglich. Erkunden Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrer Versicherung.
Sollte eine vereinbarte Sitzung nicht eingehalten werden können, kann diese bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Ansonsten wird die Sitzung in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Psychotherapie unterliegt der im österreichischen Recht verankerten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz) und dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient und Therapeut.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Abschluss der Psychotherapie aufrecht und gilt gegenüber allen Dritten (zum Beispiel Familienangehörigen aber auch öffentlichen Einrichtungen, Arbeitgebern, Behörden etc.).
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung entfallen.
